„Gewährleistung der Umweltsicherheit durch Manager und Spezialisten allgemeiner Wirtschaftsmanagementsysteme in der Industrie“ – Kurs 20.000 Rubel. von der MSU, Ausbildung 4 Wochen. (1 Monat), Datum: 29. November 2023.
Verschiedenes / / December 01, 2023
Programmvolumen (akademische Stunden): 72
Studienform: Vollzeit, Fernstudium
Unterrichtstermine: nach Gruppenrekrutierung (Kleingruppen, ab 5 Personen)
Zulassungsvoraussetzungen: höhere Berufsausbildung oder weiterführende Fachausbildung
Programmmanagerin: Ekaterina Igorevna Kovaleva, E-Mail: [email protected], Tel. 8(495)939-22-33. Um sich für Kurse anzumelden, füllen Sie das Formular aus und wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen: https://forms.gle/szEhXonieur3LQDHA
Verantwortlich für zusätzliche Bildung: Timofeeva Elena Aleksandrovna, E-Mail: [email protected], Tel. 8 (903) 22-33-99-2, 8(495)939-22-33
Bei Bedarf kann das Programm an die Anforderungen des Kunden angepasst – erweitert, entfernt oder die notwendigen Themen in den Lehrplan des Zusatzausbildungsprogramms aufgenommen werden
Für wen ist dieser Kurs geeignet?
Die Schulung im Rahmen dieses Programms richtet sich an Mitarbeiter von Wissenschafts-, Design-, Vermessungsunternehmen, Industrieorganisationen, Umweltingenieuren und Fachspezialisten Behörden, landwirtschaftliche Chemiedienste und andere Arbeitnehmer, deren Tätigkeiten mit Design, Umweltschutz und rationeller Nutzung natürlicher Ressourcen zusammenhängen, sowie alle Interessierten Personen.
Was wirst du lernen?
Ziel des Programms: Die Studierenden beherrschen die Theorie und Methodik des Verfahrens zur Bewertung und Überwachung von Böden, zur Bestimmung ihrer Qualität und Grad der Sicherheit für den Menschen sowie die Entwicklung von Maßnahmen (Empfehlungen) zur Reduzierung chemischer und biologischer Verschmutzung.
Programmziele:
1) Entwicklung der Fähigkeit, informative Indikatoren für kontrollierte Bodeneigenschaften und Kriterien zur Bewertung des hygienischen, hygienischen und ökologischen Zustands von Böden zu begründen und auszuwählen;
2) Entwicklung der Fähigkeit, Methoden zur Analyse und Bewertung des sanitären, hygienischen und ökologischen Zustands von Böden und Gewässern, einschließlich des Grades ihrer Verschmutzung, zu begründen und auszuwählen;
3) Entwicklung der Fähigkeit, die Ergebnisse der hygienisch-hygienischen und ökologischen Überwachung von Böden zu analysieren;
4) Erwerb der Fähigkeiten, grundlegende Informationen bei der Analyse von Hygiene-, Hygiene- und Umweltbedingungen zu verstehen, darzustellen und kritisch zu analysieren Kontrollierte Objekte, Vorhersage von Veränderungen der Bodenbedingungen, Entwicklung von Maßnahmen (Empfehlungen) zur Reduzierung chemischer und biologischer Verschmutzung.
Wie läuft der Unterricht ab?
Die Lehrveranstaltungen des Studiengangs werden in Form von Vorlesungen und Seminaren abgehalten. Die Fortbildung endet mit der abschließenden Zertifizierung in Form einer Eignungsprüfung. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhalten die Studierenden ein einheitliches Fortbildungszertifikat
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Umweltsicherheit des Einzelnen, der Gesellschaft und des Staates im Kontext einer globalen Umweltkrise
1.2. Umweltsicherheit im Konzept der nachhaltigen Entwicklung
2. Organisatorische und rechtliche Grundlagen für die Organisation der Umweltunterstützung von Industrieunternehmen
2.1 Gesetzgebung und öffentliche Ordnung zur Umweltförderung von Industrieunternehmen
2.2 Der Mechanismus zur Bildung der Rechtsgrundlage für die Umweltsicherheit bei der Umweltunterstützung von Unternehmen des Industriekomplexes.
2.3 System, Struktur und Funktionen staatlicher Stellen
3. System zur Dokumentation von Umweltschutzthemen in Industriebetrieben
3.1 Das Verfahren zur Entwicklung, Genehmigung und Erneuerung von Umweltdokumenten in der Organisation
3.2 Statistische Berichterstattung des Unternehmens zum Umweltschutz
4. Ökonomische Mechanismen zur Gewährleistung der Umweltsicherheit bei der Organisation der Aktivitäten von Industrieunternehmen
4.1 Bildung des Wirtschaftsmechanismus
4.2 Ökonomischer Mechanismus zur Gewährleistung der Umweltsicherheit allgemeiner Wirtschaftsmanagementsysteme in der Industrie
4.3. Zahlung für negative Auswirkungen auf die Umwelt
5. Entwicklung und Genehmigung einer umfassenden Umweltgenehmigung (IEP). Übergang zur technologischen Standardisierung auf Basis von BVT in der Organisation und Durchführung von Aktivitäten von Industrieunternehmen
5.1 Entwicklung und Genehmigung einer umfassenden Umweltgenehmigung
5.2 Übergang zur technologischen Standardisierung auf Basis von BVT bei der Organisation und Durchführung von Aktivitäten von Unternehmen des Industriekomplexes
6. Anforderungen der Gesetzgebung im Bereich des atmosphärischen Luftschutzes bei der Organisation/Durchführung wirtschaftlicher Aktivitäten in Industriekomplexen.
6.1 Das Verfahren zur Durchführung einer Bestandsaufnahme stationärer Quellen und Emissionen schädlicher (Schadstoff-)Stoffe in die atmosphärische Luft. Sanitärschutzzone des Unternehmens
6.2 Anforderungen der Landesumweltaufsichtsbehörden bei der Inspektion eines Betriebes im Hinblick auf den atmosphärischen Luftschutz
7. Anforderungen, die durch die Gesetzgebung im Bereich der Entsorgung gefährlicher Abfälle bei der Organisation/Durchführung wirtschaftlicher Aktivitäten in Industriekomplexanlagen auferlegt werden.
7.1. Regeln zum Schutz von Oberflächengewässern
7.2. Einleitung von Schadstoffen in ein Gewässer
8. Anforderungen, die durch die Gesetzgebung im Bereich der Entsorgung gefährlicher Abfälle bei der Organisation/Durchführung wirtschaftlicher Aktivitäten in Industriekomplexanlagen auferlegt werden.
8.1. Einführung staatlicher Vorschriften im Bereich des Umgangs mit Gütern (Produkten). Recycling (Verwendung) nach Verlust von Verbrauchereigenschaften und im Bereich der Behandlung fester Siedlungsabfälle Abfall (MSW)
8.2. Lizenzierung von Tätigkeiten zur Sammlung, Beförderung, Verarbeitung, Beseitigung, Neutralisierung und Beseitigung von Abfällen der Gefahrenklassen I-IV.
8.3. Das Abrechnungsverfahren im Bereich der Abfallwirtschaft
8.4. Entwicklung und Genehmigung von Standards für die Abfallerzeugung und Grenzwerte für deren Entsorgung (PLNOLR) je nach Kategorie der Anlage.
9 Umweltverträglichkeitsprüfung und Landesumweltgutachten.
9.1 Anforderungen an die Entwicklung von EIA-Materialien
9.2 Staatliche Umweltprüfung von EIA-Materialien und Konstruktionsdokumentation.
10 Umweltregulierung natürlicher Umgebungen
10.1 Qualitätsstandards für Umweltkomponenten
10.2 Normen für zulässige Restgehalte an Erdöl und Erdölprodukten in Böden
10.3 Expositionsstandards
11 Probenahme von Umweltkomponenten
11.1 Anforderungen an die Luftprobenahme
11.2 Anforderungen an die Wasser- und Sedimentprobenahme
12 Rückgewinnung von gestörtem und kontaminiertem Land
12.1 Anforderungen für die Sanierung von gestörtem und kontaminiertem Land
12.2 Hinweise zur Landgewinnung, Kriterien zur Beurteilung der Qualität abgeschlossener Landgewinnungsarbeiten. Koordination von Rekultivierungsprojekten
12.3 BVT und Landgewinnung, einschließlich der Verwendung von Abfällen
13 Entwicklung neuer Technologien zur Organisation/Durchführung wirtschaftlicher Aktivitäten in Industriekomplexen. SEHEN
14. Organisation und Durchführung der industriellen Umweltkontrolle (PEC) in Unternehmen des Industriekomplexes
14.1 PEC im Bereich Abfallwirtschaft
14,2 PEC für atmosphärischen Luftschutz
14.3 PEC zum Schutz von Gewässern
14.4. Anforderungen an den Inhalt des Programms, das Verfahren und den Zeitpunkt für die Einreichung eines Berichts über die Organisation und die Ergebnisse Umsetzung der industriellen Umweltkontrolle Berichtsformulare über die Organisation und Ergebnisse der Umsetzung PEC.
15. Verwaltungs- und strafrechtliche Haftung für Umweltdelikte und Umweltverbrechen bei der Organisation/Durchführung wirtschaftlicher Aktivitäten in Industriekomplexen.
16. Freiwilligenarbeit (Volunteering) im Bereich Naturschutz, Interaktion mit NGOs
17. Treibhausgase und das Problem der Erhöhung ihres Gehalts in der Atmosphäre. Internationale Abkommen zum Klimawandel und Initiativen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Kohlenstoffpolygone
Abschlussprüfung
Prüfung